Impressum der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf

Samtgemeinde Bevensen Ebstorf & Stadt Bad Bevensen & Klosterflecken Ebstorf
Lindenstraße 12
29549 Bad Bevensen
Tel: 05821 89-0
E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Für die Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf & Stadt Bad Bevensen: Martin Feller

Für den Klosterflecken Ebstorf: Heiko Senking

Die vorgenannten Kommunen und Kommunalverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Sie werden vertreten durch den Samtgemeindebürgermeister und Stadtdirektor Martin Feller bzw. den Gemeindedirektor des Klosterfleckens Ebstorf Heiko Senking.

Urheberrecht
Das Samtgemeinde- und Stadtwappen, die Gemeindewappen, verwendeten Grafiken und Fotos sind urheberrechtlich geschützt.

Das Urheberrecht für die verwendeten Luftbildaufnahmen liegt bei der Firma:

WFL-GmbH, Schießhausstraße 14, 97228 Rottendorf,
Tel: 09302/9081-0, Fax: 09302/9081-41 (http://www.wfl-gmbh.de)

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E-Mail
Die Versendung von E-Mail bringt unterschiedliche Risiken mit sich. Unter anderem können vertrauliche Daten eingesehen werden, Nachrichten können verändert oder verfälscht werden oder ganz verloren gehen, Viren können übertragen werden. In Anbetracht dieser Risiken sollten Sie keine sensiblen Informationen per E-Mail versenden.

Externe Links
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ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION

E-Mails an die Samtgemeinde Bevensen / Stadt Bad Bevensen / Klosterflecken Ebstorf

Die Samtgemeinde Bevensen, die Stadt Bad Bevensen und der Klosterflecken Ebstorf bieten Ihnen die Möglichkeit, auch in elektronischer Form (per E-Mail) zu kommunizieren. In Bereichen, in denen die Samtgemeinde Bevensen / die Stadt Bad Bevensen / der Klosterflecken Ebstorf nach öffentlichen Rechtsvorschriften tätig wird, richtet sich die elektronische Kommunikation nach dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Dokumente elektronisch übermittelt werden können, soweit der Empfänger hierfür einen sog. Zugang eröffnet hat. Die Samtgemeinde Bevensen, Stadt Bad Bevensen und der Klosterflecken Ebstorf haben diesen Zugang mit folgenden Bedingungen bzw. Einschränkungen eröffnet:

Für welche Dokumente ist der Zugang nicht eröffnet?

Dokumente, für die die Schriftform vorgeschrieben ist.
In einigen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass Dokumente schriftlich übermittelt werden müssen. Grundsätzlich dürfen auch diese Dokumente elektronisch übersendet werden. Sie müssen dann aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Die Samtgemeinde Bevensen und die Stadt Bad Bevensen können aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. Das hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Dies gilt insbesondere für folgende Fälle:

Widersprüche gegen Entscheidungen der Samtgemeinde Bevensen / Stadt Bad Bevensen / Klosterflecken Ebstorf
Bitte weichen Sie in diesen Fällen auf die Papier gebundene Kommunikation (Briefpost, Telefax) aus. Wenn Sie gegen eine Entscheidung der Samtgemeinde Bevensen / Stadt Bad Bevensen / Klosterflecken Ebstorf Widerspruch einlegen möchten, können Sie den zuständigen Mitarbeiter auch persönlich bei der Samtgemeindeverwaltung aufsuchen und den Widerspruch zur Niederschrift aufnehmen lassen.

Hinweis:
Dokumente, für die das Gesetz keine Schriftform vorschreibt, können Sie uns per E-Mail übersenden. Wenn Sie Dateianhänge verwenden, müssen diese allerdings von uns verarbeitet werden können (Einzelheiten hierzu siehe unten). Im Übrigen muss auch bei diesen E-Mails die Authentizität des Absenders gewährleistet sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir in Zweifelsfällen die Authentizität Ihrer E-Mail durch eine kurze Rückfrage klären müssen.

Was muss ich bei E-Mails an die Samtgemeinde Bevensen / Stadt Bad Bevensen / Klosterflecken Ebstorf beachten?
Mailadressen:
In unserem Internetangebot finden Sie E-Mail-Adressen einzelner Organisationseinheiten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für jeden Aufgabenbereich ist eine E-Mail-Adresse aufgeführt. Sie können also zielgerichtet Ihren Kommunikationspartner ansprechen.

Falls Ihnen die Mailadresse der zuständigen Person oder Organisationseinheit nicht bekannt ist, können Sie unsere zentrale Adresse "info@bevensen-ebstorf.de" verwenden.

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass wir aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Wir unterstützen folgende Formate:

Folgende Dateiformate können verarbeitet werden, soweit sie keine Makros enthalten:

  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Microsoft Word (.doc)
  • Microsoft Excel (.xls)
  • nur Text-Formate (.txt)
  • Bilddateien im jpg-, gif- oder tif-Format

Verwenden Sie abweichende Formate, so kann die Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird. Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet. Mails, deren Größe 5 MB überschreitet, können nicht angenommen werden. Verwenden Sie abweichende Formate, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden kann.

Werde ich informiert, wenn meine E-Mail nicht verarbeitet werden kann?
Sollten wir Ihre E-Mail nicht verarbeiten können, werden wir Sie darüber informieren. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Gelten diese Hinweise auch für andere Behörden?
Diese Hinweise gelten nur für die elektronische Kommunikation mit der Samtgemeinde Bevensen / Stadt Bad Bevensen / Klosterflecken Ebstorf. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Rückfragen an:
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, Lindenstr. 12, 29549 Bad Bevensen, Andreas Wolter, Tel.: 05821 89-150, E-Mail: a.wolter@bevensen-ebstorf.de